Bestellung von Rezepten / E-Rezepten
Als bekannter Patient / bekannte Patientin unserer Praxis können Sie hier ein Rezept für
DAUERVERORDNUNGEN online vorbestellen. Eine online Bestellung von Rezepten ist erst
NACH dem Einlesen der Versicherungskarte im aktuellen Quartal möglich! Sollte Ihre Karte im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen sein, können wir das Rezept/die Überweisung erst vor Ort nach dem Einlesen der Karte ausstellen. Bitte planen Sie dafür eine Bearbeitungs-/Wartezeit ein. Geben Sie bitte
- den Wirkstoffnamen und Hersteller des Medikamentes (siehe Verpackung)
- die Stärke (d.h. in der Regel die Zahl hinter dem Medikament, meist in mg)
- die Packungsgröße (im Format N1, N2 oder N3)
- die Einnahmehäufigkeit (z.B. 1-1-1)
an. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Medikament zeitnah aufgebraucht sein wird. Eine vorzeitige Ausstellung eines Folgerezeptes ist uns bei Vorliegen einer größeren Restmenge des Medikaments leider nicht möglich. Jeder Rezeptwunsch wird von uns natürlich geprüft und kann nur erfüllt werden, wenn Sie die benötigten Angaben machen. Vorbestellungen bis 11.30 Uhr sind in der Regel am Folgetag zu den üblichen Sprechzeiten abholbereit.
Bestellung von Überweisungen
Als bekannter Patient / bekannte Patientin unserer Praxis können Sie hier Dauer-Überweisungen zu einem Facharzt anfordern. Eine online Bestellung von Überweisungen ist erst
NACH dem Einlesen der Versicherungskarte im aktuellen Quartal möglich! Sollte Ihre Karte im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen sein, können wir das Rezept/die Überweisung erst vor Ort nach dem Einlesen der Karte ausstellen. Bitte planen Sie dafür eine Bearbeitungs-/Wartezeit ein. Geben Sie bitte den
Überweisungsgrund und die
Fachrichtung an. Vorbestellungen bis 11.30 Uhr sind in der Regel am Folgetag zu den üblichen Sprechzeiten abholbereit.
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Grundsätzlich geben wir keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte zu Werbezwecken. An Kollegen oder Kliniken bzw. für Anfragen von Versicherungen und Ämtern geben wir Ihre medizinischen Daten nur nach schriftlicher Zustimmung weiter. Bitte beachten Sie daher, uns eine entsprechende Einwilligung zu erteilen.